Was kann gefördert werden?
Gefördert werden ehrenamtliche Bürgervorhaben, die zu mindestens einem der drei Handlungsfelder passen:
Wer kann eine Förderung erhalten?
Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine und lose Zusammenschlüsse von Personen (z.B. Arbeitskreise).
Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist, dass das Vorhaben im Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe LAG Rhein-Ahr umgesetzt wird. Dazu gehören die Verbandsgemeinden Bad Breisig, Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel sowie die Städte Sinzig und Remagen.
Von einer Förderung ausgenommen sind politische Initiativen, kommunale Körperschaften und wirtschaftliche Tätigkeiten von Unternehmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Insgesamt stehen für dieses Jahr 30.000€ zur Vergabe bereit. Die Förderquote beträgt 100% der Vorhabenkosten, maximal jedoch 2.000€ je Vorhaben.
Wie kann man sich bewerben?
Erstellen Sie eine Vorhabenskizze mit dem geplanten Vorhabeninhalt sowie einer Kostenschätzung.
Alle notwendigen Unterlagen, Regelungen und Auswahlkriterien finden Sie hier:
- Vorlage Projektskizze
- Auswahlkriterien
- Regelungen der LAG Rhein-Ahr zum Vorhaben „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“
Wo wird die Vorhabenskizze eingereicht?
Die Unterlagen werden beim Regionalmanagement Entra eingereicht.Kontakt:
Rocio Fernandez Suarez
Telefon: +49 (0) 6302/9239-23
Mail: rocio.fernandez-suarez@entra.de
Bis wann kann man sich bewerben?
Der Förderaufruf endet am 08.04.2024.
Welche weiteren Richtlinien sind zu beachten?
- Mit der Umsetzung darf erst nach Erhalt der Zusage durch die LAG-Geschäftsstelle begonnen werden. Vorher begonnene Vorhaben können nicht gefördert werden.
- Der Vorhabensträger muss für das Vorhaben in Vorkasse treten.
- Pro Vorhabensträger darf jeweils nur ein Vorhaben eingereicht werden.
- Das Vorhaben muss bis zum 15.10.2024 abgeschlossen und bei der LAG-Geschäftsstelle abgerechnet werden.
Weiterführende Informationen zum LEADER-Förderprogramm
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Was ist LEADER?
LEADER ist ein EU-Förderprogramm zur Entwicklung ländlicher Räume. Die Abkürzung LEADER steht dabei für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“ (dt.: „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“).
In einem YouTube-Video der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume wird einfach und verständlich erklärt, was LEADER ist und wie die Regionalentwicklungsmethode in ihren Grundzügen funktioniert.
Zum Video -
Wie funktioniert LEADER?
Eine Förderung durch LEADER ist nur innerhalb einer LEADER-Region möglich. Die LEADER-Region Rhein-Ahr umfasst die Verbandsgemeinden Unkel, Linz am Rhein, Bad Hönningen und Bad Breisig sowie die beiden verbandsfreien Städte Sinzig und Remagen. Vertreten wird jede LEADER-Region durch eine Lokale Aktionsgruppe (LAG). Teil der LAG ist das Entscheidungsgremium, welches die Auswahl der zu fördernden Vorhaben durchführt.
Um LEADER-Region zu werden, bewirbt sich eine Region mit einer Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE). Die LILE zeigt dabei auf, welche Ziele die Region in der nächsten Förderperiode erreichen möchte. Die Passfähigkeit zur LILE ist auch Grundvoraussetzung für eine Förderung. Ein LEADER-Vorhaben muss daher zu mindestens einem der drei Handlungsfelder passen.
Die Einreichung von Projektideen erfolgt im Rahmen sogenannter Förderaufrufe. Anhand eines Bewertungskatalogs, welcher über den gesamten Zeitraum einsichtig ist, werden die eingereichten Vorhaben bepunktet und in ein Ranking gebracht. Die Vorhaben stehen dadurch im Wettbewerb um die Fördersumme der jeweiligen Förderaufrufe. Ob alle eingereichten Vorhaben gefördert werden können, ist davon abhängig, ob die Mittel bei der Förderung der Vorhaben von Platz eins bis zum letzten Platz bereits bei einem der vorderen Plätze aufgebraucht werden oder nicht. -
Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Rahmen des LEADER-Programms?
Die LEADER-Region bietet unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung einer Projektidee. Welche Art der Förderung für das jeweilige Projekt geeignet ist und welche Förderquote Antragstellenden zusteht, ist abhängig von Inhalt und Kosten des Vorhabens sowie der antragstellenden Person. Eine erste Übersicht der bestehenden Förderangebote ist der folgenden Tabelle zu entnehmen, die jeweiligen Details können beim Regionalmanagement erfragt werden.
- Zweiter Förderaufruf zur Einreichung von Vorhaben bei der LAG Rhein-Ahr
- Weiterführende Informationen zur LILE (Lokale Integrierte Ländliche Entwicklunsstrategie)