Ehrenamtliche Bürgervorhaben

Förderaufruf im Rahmen des LEADER-Förderprogramms 2024
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Was kann gefördert werden?

Gefördert werden ehrenamtliche Bürgervorhaben, die zu mindestens einem der drei Handlungsfelder passen:

 

Wer kann eine Förderung erhalten?

Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine und lose Zusammenschlüsse von Personen (z.B. Arbeitskreise).

Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist, dass das Vorhaben im Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe LAG Rhein-Ahr umgesetzt wird. Dazu gehören die Verbandsgemeinden Bad Breisig, Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel sowie die Städte Sinzig und Remagen.


Von einer Förderung ausgenommen sind politische Initiativen, kommunale Körperschaften und wirtschaftliche Tätigkeiten von Unternehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Insgesamt stehen für dieses Jahr 30.000€ zur Vergabe bereit. Die Förderquote beträgt 100% der Vorhabenkosten, maximal jedoch 2.000€ je Vorhaben.

Wie kann man sich bewerben?

Erstellen Sie eine Vorhabenskizze mit dem geplanten Vorhabeninhalt sowie einer Kostenschätzung.
Alle notwendigen Unterlagen, Regelungen und Auswahlkriterien finden Sie hier:

Wo wird die Vorhabenskizze eingereicht?

Die Unterlagen werden beim Regionalmanagement Entra eingereicht.

Kontakt:
Rocio Fernandez Suarez
Telefon: +49 (0) 6302/9239-23
Mail: rocio.fernandez-suarez@entra.de

Bis wann kann man sich bewerben?

Der Förderaufruf endet am 08.04.2024.

Welche weiteren Richtlinien sind zu beachten?

  • Mit der Umsetzung darf erst nach Erhalt der Zusage durch die LAG-Geschäftsstelle begonnen werden. Vorher begonnene Vorhaben können nicht gefördert werden.
  • Der Vorhabensträger muss für das Vorhaben in Vorkasse treten.
  • Pro Vorhabensträger darf jeweils nur ein Vorhaben eingereicht werden.
  • Das Vorhaben muss bis zum 15.10.2024 abgeschlossen und bei der LAG-Geschäftsstelle abgerechnet werden.

Weiterführende Informationen zum LEADER-Förderprogramm